Staatliche Förderung
Schüler-BAföG
Die Ausbildungen an der Filmschauspielschule Berlin sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAföG förderungsfähig.
- Schüler-BAföG muss im Gegensatz zum Studierenden-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
- Der Anspruch richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und den persönlichen Lebensumständen.
- Anträge werden beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht.
